Fahrschule Skubsch – Klasse A

Motorrad Führerschein
Klasse A
Mit der Führerschein Klasse A, darf man Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sonderregelung dreirädrige Kraftfahrzeuge, Informationen im Büro oder telefonisch.
Mindestalter: 24 Jahre

Klasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
– Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
– Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
Mindestalter: 15 Jahre
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Fahrschule Skubsch
Mofa-Führerschein
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Mindestalter: 15 Jahre
